Kündigungsfrist Sky-Abo

Niko0859 Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag Oktober 6, 2020 Status Mitglied Zuletzt online: November 3, 2020 - Geändert am 5. November 2020 um 01:21
 Gesperrt profil - 5. November 2020 um 01:46
Hallo,

ich nehme Bezug auf einen Recht-Finanzen-Beitrag vom Oktober 2020 (Kündigung eines Vertrags mit dem Pay-TV-Sender Sky).
Beziehen sich die im Beitrag genannten Kündigungsfristen (z.B. "Für vor dem 17. November 2008 geschlossene Verträge gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Laufzeitende") auf den Vertragsbeginn bzw. Wechsel zu Sky oder bereits auf einen evtl. vorherigen Vertragsbeginn mit Premiere?
Ich war bereits vor dem 17.11.2009 Kunde bei Premiere und der Wechsel zu Sky wurde mir von Sky mit Schreiben vom 09.12.2009 zum 01.12.2009 bestätigt. Ich weiß jetzt nicht, welche Kündigungsfrist - 6 Wochen oder zwei Monate zum Laufzeitende - für mich gilt.

Ich weiß auch gar nicht, ob man bereits vor dem 17.11.2008 einen Vertrag mit Sky überhaupt abschließen konnte.

Danke für klärende Antworten.

3 Antworten

Hallo,

Sie haben eine sechswöchige Kündigungsfrist für Ihren Vertrag mit dem Sky-Vorgänger Premiere, wenn Sie diesen vor dem 17. November 2008 abgeschlossen haben. Es sei denn, Sie haben zwischenzeitlich irgendeine Änderung des Pakets vorgenommen, dann wäre es zu diesem Zeitpunkt ein Neuvertrag.

Sie haben sich im Mittelteil übrigens wohl vertippt, da steht November und Dezember 2009.

Ihre Vertragslaufzeit sollte eigentlich in Ihrem Online-Kundenaccount ersichtlich sein. Haben Sie dort nachgesehen?

Gruß vom CCM-Team
Niko0859 Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag Oktober 6, 2020 Status Mitglied Zuletzt online: November 3, 2020
Geändert am 5. November 2020 um 01:30
Hallo liebes CCM-Team,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Leider bestreitet Sky weiterhin, dass es jemals eine sechswöchige Kündigungsfrist, auch für Verträge die vor dem 17.11.2008 mit Premiere abgeschlossen wurden, gegeben hat und teilte mir mit, dass Informationen hierzu falsch sind.
Können Sie mir mitteilen, woher Sie die Annahme einer sechswöchigen Kündigungsfrist herleiten, da sich aus meinen Unterlagen nichts ergibt.
In meinem Mittelteil vom 6. Oktober soll es November und Dezember 2008 heißen. Danke für den Hinweis.
Im Kunden-Account von Sky ergibt sich nur der allgemeine Hinweis, dass in der Regel eine zweimonatige Kündigungsfrist gilt, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

Es würde mich daher wirklich interessieren, welche Frist zur Kündigung nunmehr tatsächlich gilt.

Vielen Dank und viele Grüße.
Hallo,

die Kündigungsfristen beziehen sich auf die AGB, die zu den genannten Zeiträumen jeweils galten.

Sky hat die Premiere-Verträge zusammen mit den bei Vertragsabschluss geltenden AGB übernommen, denn diese sind Bestandteil der Verträge. Deshalb stehen die unterschiedlichen Fristen so in unserem Artikel und gelten auch weiterhin, falls kein Neuvertrag mit dem Kunden geschlossen wurde und dieser keine Vertragsänderung vorgenommen hat (zum Beispiel durch Hinzubuchen von Leistungen).

AGB-Änderungen im Nachhinein bedürfen der Zustimmung des Kunden, es sei denn eine Änderungsklausel in den alten Premiere-AGB würde besagen, dass Schweigen bei einer Änderung als Zustimmung gewertet wird. Das war meines Erachtens nicht der Fall. Nachsehen kann ich leider nicht, weil die alten Premiere-AGB nicht mehr im Netz aufzufinden sind. Aber Sie könnten nachsehen, wenn Sie Ihre Vertragsunterlagen von Premiere aufbewahrt haben. Damit hätten Sie auch einen schriftlichen Nachweis Ihrer damals und weiterhin geltenden Kündigungsfrist.

Sky nutzt sicher den Umstand, dass viele Kunden mit alten Premiere-Verträgen genau diese Unterlagen nicht aufbewahrt haben.

Gruß vom CCM-Team