Statt 14 Tage bis zu 17 Tage Widerspruchsfrist

Willemheinrich Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Oktober 6, 2020 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 6, 2020 - Geändert am 16. Oktober 2020 um 02:24
 Gesperrt profil - 16. Oktober 2020 um 02:32
14 Tage sind nicht immer 14 Tage. Grund dafür ist eine zentrale Vorschrift über die Berechnung von Fristen im deutschen Recht. § 193 BGB bestimmt:

“Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.”



Am 19.09.2020 bekam ich meine Zugangsdaten, Samstag.

Normaler Ablauf der Widerrufsfrist: 3.10.2020.

Da der 3.10. ein Samstag war, greift § 193 BGB, so dass die Widerrufsfrist erst am Montag, den 5.10.2020 um 24:00 Uhr ablief.

Die Abbuchung vorher vorzunehmen ist ein Betrugsversuch. Da ich Sie darauf hingewiesen habe, ist Vorsatz gegeben.



Wie gesagt, nächsten Montag, sollte das Geld nicht zurück auf meinem Konto sein, Rechtsanwalt und Kripo. Auch werde ich dieses unlautere Gebaren im Netz publik machen.



mfG Borone

Nach "E-Mail-Battle" (ca. 15 Mails) bekam ich das schon abgebuchte Geld zurück...

1 Antwort

Hallo,

Geld für einen geschlossenen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist einzuziehen, ist kein Betrug, sondern ganz normal.

Ihr Geld wird Ihnen bei einem Widerruf ja in jedem Fall zurückgezahlt, denn dazu ist der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung verpflichtet.

Also worüber regen Sie sich auf, zumal Sie es ja auch sofort zurückbekommen haben?

Gruß vom CCM-Team