Mein Fitnessstudio hat mir mitgeteilt, dass es nach Ablauf meines Vertrages (er ist fristgerecht gekündigt) beitragspflichtige Nachholzeiten (in der Länge der Schließungszeiten) geben soll. Ich habe mich dagegen gewehrt und darauf hingewiesen, dass die Laufzeit und der Kündigungstermin verbindlich sind. Nun droht mir das Studio damit, mich nach Ablauf des Vertrages zu verklagen, wenn ich ab da keine Beiträge mehr leiste. Ich möchte aufgrund dieses unmöglichen Verhaltens eine außerordentliche Kündigung vornehmen. Ist das möglich?
nein. Die Laufzeit des Vertrags darf nicht verlängert werden wegen Corona-Ausfallzeiten. Aber weil das Fitnessstudio es versucht hat und sie deswegen verärgert sind, können Sie nicht einfach außerordentlich kündigen. Gründe dafür wären nur Krankheit, Schwangerschaft und in manchen Fällen Umzug.