Hofmann_1963
Beiträge1Mitglied seitDienstag Dezember 8, 2020StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 8, 2020
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Geändert am 11. Dezember 2020 um 01:42
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11. Dezember 2020 um 01:52
Hallo zusammen,
ich habe für eine größere Weihnachtsfeier geplant für Dezember 2020 an die Vermieterin eines Raumes vorab die Miete übergeben, in gutem Glauben, dass alles wie geplant stattfinden kann.
Da durch die Pandemie alles ausfällt, möchte ich das Geld zurückfordern.
Gibt es für mich eine rechtliche Handhabe, auf deren Grundlage ich meine Forderung aufbauen kann?
Vorab danke,
BG
was sagt denn der Nutzungsvertrag, den Sie geschlossen haben, über den Rücktritt vom Vertrag im Falle einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt?